Formalitäten
Sonntag, 21. Januar 2007

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist ein Reisepass erforderlich, der noch sechs Monate Gültigkeit haben muß. Wenn man in den Süden des Landes in grenznahen Gebieten fährt, gibt es gelegentlich Polizeikontrollen. Hierfür kann man zuhause ein französischsprachiges Formular mit allen persönlichen Daten ( Namen der Eltern nicht vergessen) vorbereiten. Bei reinen Pauschalreisen reicht der Personalausweis, hierzu ist allerdings der Nachweis einer gebuchten Unterkunft erforderlich.

Bei Ein- und Ausreise wurde bis 2001 die Marke des Fahrrades im Reisepass notiert. Wir hatten einmal das Vergnügen, mit einem No-Name-Rad einen Eintrag im Pass zu bekommen, dass das Rad non-conforme, also nicht übereinstimmend mit dem eingeführten sei. Es hatte einige Zeit und Nerven gekostet,  das Land mit dem Rad zu verlassen. Also, laßt den Markennamen am Rahmen oder wenn es keinen gibt, klebt euch einen Phantasienamen dran, damit ihr keine Scherereien bekommt.